Der Systemische Ansatz ist in Österreich gesetzlich anerkannt. Es ist daher möglich, bei entsprechender Indikation Teilrefundierungen in der Höhe von € 28 pro Einheit von der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) bzw. € 40,00 von der BVAEB und KFA zu erhalten. Allerdings gilt dies nur für Einzeltherapie.
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt bzw. nicht eingehalten, ist das Honorar zu begleichen.
Laut Verbrechensopfergesetz (VOG) sind Verbrechensopfer und Hinterbliebene von Verbrechensopfern berechtigt, Kostenersatz für Psychotherapie zu beantragen. Nähere Infos unter www.bundessozialamt.gv.at.